Unter der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 12. März 2020 wurde die Gültigkeit der Studierendenausweise automatisch bis zum 31. Mai verlängert, ohne dass man persönlich im Dekanat erscheinen muss.
Studierendenausweise gültig bis 31. Mai
13/03/2020
Letzte Aktualisierung: 25.09.2024 17:13