Germanistik

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Studiengang Germanistik an der Kazimierz-Wielki-Universität in Bydgoszcz ist bemüht, seine Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bildet das polnische Gesetz vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen (Ustawa z dnia 4 kwietnia 2019 roku o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych).

Diese Erklärung bezieht sich auf die Webseite germanistik.ukw.edu.pl.

Datum der Veröffentlichung der Webseite: 28. Mai 2013
Datum der letzten größeren Aktualisierung: 8. Februar 2020

Stand der Vereinbarkeit mit dem Gesetz über Barrierefreiheit

Die Webseite ist nicht an allen Stellen mit den Anforderungen des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen vereinbar, aufgrund der unten aufgeführten Inkompatibilitäten oder Ausschlüsse:

    • In einigen Textelementen fehlt die Sprachangabe für Fremdwörter. Dies kann dazu führen, dass diese Wörter von Hilfsprogrammen falsch vorgelesen werden. Diese Inkompatibilität betrifft die Überschriften und die Namen der angeschlossenen Dateien, und ist auf die technischen Einschränkungen der Website zurückzuführen. An anderen Stellen auf der Seite werden die Sprachangaben korrekt verwendet.
    • Einige Grafikelemente haben keine alternative Beschreibung und es ist technisch nicht möglich, diese hinzuzufügen. Dies gilt für die Fotos in der Galerie auf der Hauptseite, die daher nur mit Titeln versehen sind.
    • Einige Anhänge im PDF-Format können von Hilfsprogrammen nicht gelesen werden. Hinweise dazu sind jeweils dem Link zum Öffnen des Anhangs so hinzugefügt, dass sie für Hilfsprogramme verfügbar sind. Die Inkompatibilität resultiert in diesem Fall daraus, dass die Einheiten in der Universitätsstruktur, aus denen die Dokumente stammen, diese nur in einer solchen Form zur Verfügung gestellt haben. Auf Wunsch der interessierten Person ist es möglich, ausgewählte Dokumente, die nicht barrierefrei sind, umzuschreiben.
    • Archivinhalte, die vor dem 1. Oktober 2021 veröffentlicht wurden, sind den Anforderungen für Barrierefreiheit nicht angepasst. Auf Wunsch der interessierten Person können auch ausgewählte Archivinhalte entsprechend angepasst werden.

Datum der letzten Überprüfung dieser Erklärung: 15. März 2024
Die Erklärung beruht auf der Selbstbewertung, die von der Webseitenverantwortlichen durchgeführt wurde.

Tastaturkürzel

Auf dieser Webseite können Standardtastenkombinationen des Browsers verwendet werden. Es wurden keine speziellen Tastaturkürzel eingerichtet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Die Ansprechpartnerin für die Barrierefreiheit dieser Webseite ist Anna Kapuścińska, a.kapuscinska@ukw.edu.pl. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist über das Sekretariat unter der Rufnummer +48 52 3419212 möglich. Auf dem gleichen Weg können auch Anträge auf Beseitigung digitaler Barrieren gestellt werden.

Antragstellung und Beschwerde

Jedem steht das Recht zu, die digitale Barrierefreiheit von Elementen der Webseite oder eine alternative Zugangsmethode zu ihnen, zum Beispiel durch das Umschreiben eines nicht-barrierefreien Dokuments oder das Beschreiben des Inhalts eines Videos ohne Audiodeskription, zu beantragen. Ein solcher Antrag sollte die Kontaktdaten der antragstellenden Person, die Angabe der Elemente der Webseite, die barrierefrei gemacht werden sollten, sowie die Angabe einer gewünschten Zugangsmethode (falls sich der Antrag auf den alternativen Zugang bezieht) enthalten.

Die Webseitenverantwortliche sollte dem Antrag unverzüglich nachkommen, spätestens innerhalb von 7 Tagen. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, wird die Person, die den Antrag gestellt hat, von der Verantwortlichen über den Umsetzungstermin informiert, der aber nicht länger als 2 Monate ab dem Datum der Antragstellung sein darf. Im Fall, wenn es nicht möglich ist, die angeforderte Barrierefreiheit zu gewährleisten, kann die Verantwortliche einen alternativen Zugang zu den Informationen vorschlagen.

Sollte die Webseitenverantwortliche sich weigern, dem Antrag nachzukommen, kann eine Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit gemäß den weiteren Schritten des Beschwerdevorgangs eingereicht werden, die in der Erklärung zur Barrierefreiheit der Hauptseite der Kazimierz-Wielki-Universität auf der Seite ukw.edu.pl/deklaracja-dostepnosci  beschrieben sind.

Mobile Anwendungen

Die Universität stellt zwei mobile Anwendungen zur Verfügung, die beim Studium der Germanistik nützlich sein können:

Giermek

(zum Herunterladen auf App Store oder Google Play )

Die Anwendung dient zur Navigation innerhalb von Universitätsgebäuden, unter anderem innerhalb von Gebäude G in Chodkiewicza 30, in dem der Studiengang Germanistik seinen Sitz hat. Laut der Erklärung zur Barrierefreiheit für die mobile Anwendung „Giermek”  ist sie mit den Anforderungen des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen vereinbar.

Mobilny USOS UKW

(zum Herunterladen auf App Store oder Google Play )

Die Anwendung erleichtert den Zugriff auf das USOSweb-System. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Anwendung wurde noch nicht veröffentlicht.