Es besteht die Möglichkeit, eine Prüfung vor der Hauptprüfungssitzung (im sogenannten „Null-Termin”) abzulegen. Die vom Rat des Kollegiums eins verabschiedeten detaillierten Regeln dazu sind im Anhang aufgeführt.
Der Anhang hat die Form einer gescannten PDF-Datei. Er öffnet im neuen Fenster und ist auf Polnisch formuliert.