Germanistik
Dekorative Grafik – Eine Studentin sitzt an einem hölzernen Tisch und schreibt in ihr Notizbuch. Daneben steht eine Tasse mit Kaffee und liegt ein Smartphone Dekorative Grafik – Eine Studentin sitzt an einem hölzernen Tisch und schreibt in ihr Notizbuch. Daneben steht eine Tasse mit Kaffee und liegt ein Smartphone

Verlängerte Fristen für ausstehende Testate und Prüfungen

Gemäß Paragraf 3 Absatz 3 der Verordnung des Rektors der UKW Nummer 58/2019/2020  sind die mit Auflagen anerkannten Einträge und die Lehrplanunterschiede, die bis zum Ende des akademischen Jahres 2019/2020 beigelegt werden sollten, bis zum 18.09.2020 beizulegen.

Die oben genannte Bestimmung hebt frühere Entscheidungen der Direktorin des Kollegiums eins über die Verlängerung der Fristen für die mit Auflagen anerkannten Einträge und Lehrplanunterschiede „bis zu fünf Werktage nach dem Wiederbeginn des Unterrichts” auf und verlängert diese Fristen weiter, ohne dass zusätzliche Anträge eingereicht werden müssten.

Die Fristen „bis zu fünf Werktage nach dem Wiederbeginn des Unterrichts” gelten weiterhin für Prüfungen und Testate, die sich aus der Verlängerung der Wiederholungssitzung ergeben.