Aufgrund Artikel 63 des Gesetzes vom 16. April 2020 über spezifische Unterstützungsinstrumente im Zusammenhang mit der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus sind Studentenausweise 60 Tage nach Beendigung der Einstellung des stationären Betriebs der Universität gültig, ohne dass ihre Gültigkeit bestätigt werden muss.
Verlängerte Gültigkeit der Studierendenausweise
11/05/2020
Letzte Aktualisierung: 25.07.2024 11:59