Germanistik
Dekorative Grafik – eine Studentin in einer Schutzmaske desinfiziert ihre Hände Dekorative Grafik – eine Studentin in einer Schutzmaske desinfiziert ihre Hände

Sicherheitsregeln zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie

Aufgrund der epidemischen Bedrohung sind Personen, die sich an der Universität aufhalten, dazu verpflichtet, die Sicherheitsregeln einzuhalten. Diese sind in der Verordnung des Rektors der UKW Nr. 100/2020/2021 mit späteren Veränderungen geregelt, die in der Verordnung des Rektors der UKW Nr. 7/2021/2022 enthalten sind, unter anderem:

    • „Bis auf Weiteres besteht die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit einer Schutzmaske, in den gemeinsamen Räumen (Fluren, Lobbys, Treppen, Aufzügen, Toiletten und so weiter) der Universitätsgebäuden” (§ 1 Absatz 3),
    • „Während der Lehrveranstaltungen wird den Studierenden, Promovierenden, Teilnehmenden des Aufbaustudiums und Lehrenden das Tragen von Schutzmasken empfohlen” (§ 1 Absatz 4, mit Veränderungen vom 25. Oktober 2021),
    • „Bis auf Weiteres besteht die Pflicht zur Händedesinfektion am Eingang zu den Universitätsgebäuden oder in den Unterrichtsräumen” (§ 1 Absatz 4),
    • „In den Universitätsgebäuden dürfen sich nur Personen aufhalten, die keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten (insbesondere: Fieber, Husten und Infektionen der oberen Atemwege, Atemnot, Müdigkeit und Muskelschmerzen)” (§ 5).