Seit dem 19. Oktober 2020 wurde aufgrund der Verbreitung des COVID-19-Virus erneut eine vorübergehende Einschränkung des Betriebs von Universitäten eingeführt. Gemäß Artikel 51 Absatz 4 des Gesetzes über Hochschulbildung und Wissenschaft bleiben Studierendenausweise noch 60 Tage nach der Aufhebung dieser Einschränkung gültig, ohne dass ihre Gültigkeit bestätigt werden muss. Dies gilt auch für die Studierendenausweise mit dem Hologramm bis zum 31. März 2020.
Verlängerte Gültigkeit der Studierendenausweise
25/10/2020
Letzte Aktualisierung: 21.07.2024 18:02