Der Rat des Kollegiums eins genehmigte am 26. Januar 2021 in Absprache mit der Studierendenvertretung die Richtlinien zur Einsicht der Studierenden zu ihren Prüfungsarbeiten und Tests sowie zu der Notenbegründung, die in allen Einheiten des Kollegiums eins gelten. Das Dokument ist im Anhang verfügbar.
Der Anhang öffnet im neuen Fenster. Er hat die Form einer barrierefreien PDF-Datei und ist auf Polnisch formuliert.