Am 15. August 2021 wurde die Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft zur vorübergehenden Einschränkung des Betriebs von Hochschulen und Einrichtungen der Doktorandenausbildung aufgehoben.
Das bedeutet, dass das Ministerium ab dem Studienjahr 2021/2022 die grundsätzliche Rückkehr zur Bildung in den Räumen der Hochschulen vorsieht. Die genaue Organisation des Lehrbetriebs an der Kazimierz-Wielki-Universität für den Wintersemester des akademischen Jahres 2021/2022 ist in der Verordnung des Rektors der UKW Nummer 91/2020/2021 vom 9. September 2021 festgelegt.
Die Studierendenausweise sind ab dem Tag der Aufhebung der Verordnung noch 60 Tage, das heißt bis zum 14. Oktober 2021 gültig.